Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95 |
Volltextveröffentlichung
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StPO § 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGH - 4 StR 648/94 - StV 95, 113: BGH - 5 StR 682/93 -NStZ 94, 350 und BGH - 2 StR 250/94 -NStZ 94, 555).Allerdings kommt die in der Anklageschrift noch vorgenommene Bewertung der Taten des Angeklagten als fortgesetzte Handlung nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) nicht mehr in Betracht.
- BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
Sie hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden (vgl. BGH NStZ 94, 350 m.v.).In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGH - 4 StR 648/94 - StV 95, 113: BGH - 5 StR 682/93 -NStZ 94, 350 und BGH - 2 StR 250/94 -NStZ 94, 555).
- BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel - …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGH - 4 StR 648/94 - StV 95, 113: BGH - 5 StR 682/93 -NStZ 94, 350 und BGH - 2 StR 250/94 -NStZ 94, 555).Dies ist jedoch in Fällen, in denen wie vorliegend der Angeklagte den Straftatbestand stets in der gleichen Weise, mit denselben Mitteln und unter auch sonst gleichen Tatumständen verwirklicht hat, entbehrlich (vgl. BGH NStZ 94, 555).
- OLG Koblenz, 06.12.1994 - 1 Ss 315/94
Individualisierbarkeit einzelner Taten; Anforderungen; Anklageschrift; Höchstzahl …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
In Übereinstimmung mit den hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen führt der Senat unter Anlegung der vorgeschilderten Kriterien seine Rechtsprechung zu der Frage fort, wann von einer ausreichenden Konkretisierung der Tatvorwürfe bei einer Vielzahl von Taten des sexuellen Mißbrauchs ausgegangen werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 6. Dezember 1994 - 1 Ss 315/94 - = StV 95, 119, 120):. - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.1995 - 1 Ss 7/95
In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 94, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (vgl. BGH - 4 StR 648/94 - StV 95, 113: BGH - 5 StR 682/93 -NStZ 94, 350 und BGH - 2 StR 250/94 -NStZ 94, 555).